Wir bitten Euch alle um gegenseitigen Respekt und Rücksichtnahme sowie stets um pandemiegerechtes Verhalten.

Wir bitten Euch alle um gegenseitigen Respekt und Rücksichtnahme sowie stets um pandemiegerechtes Verhalten. Allgemeine Hygienemaßnahmen und geltenden Abstandsregeln (AHA-Regeln,1,5 Meter Abstand) sind einzuhalten. Diesem Hygienekonzept liegen die Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen sowie die Vorgaben der Gemeinde Linsengericht zu Grunde.

Der Zutritt zu den Innenräumen der Turnhalle Lützelhausen ist nur gesunden und symptomfreien geimpften und genesenen Personen gestattet. Zusätzlich ist ein Nachweis übereine Boosterimpfung oder ein aktueller Negativnachweis (Zertifikat nicht älter als 24 h) notwendig (2G+ Regel). Die Nachweise bzgl. 2G+ – sowie Identitätsnachweis mit sich führen und dem zuständigen Übungsleiter oder bei Verbandspielen demjeweiligen Mannschaftsführer vorzeigen.

  • Im Trainingsbetrieb im Außenbereich des Sportgeländes ist ein 2G Nachweis zu erbringen.
  • Kinder, die jünger als sechs Jahre oder noch nicht eingeschult sind, benötigen grundsätzlich keinen Negativnachweis.

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit ärztlichem Attest), dürfen auch ohne Impfung an 2G+ Angeboten und -veranstaltungen teilnehmen. Voraussetzung ist ein aktueller negativer Test oder bei Schüler*innen das Testheft.

  • Für im Verein tätige Übungsleiter muss ein tagesaktueller Negativnachweis beim Betreten der Turnhalle vorliegen. Dieser Negativnachweis der ehrenamtlich Beschäftigten erfolgt nach den Arbeitsschutzregelungen des Bundes (geimpft, genesen oder beim Betreten des Betriebes getestet). Der Nachweis in Form eines digitalen Impfnachweises oder Impfbuches ist einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands vorzulegen. Bei Ablauf der Gültigkeit ist fristgerecht ein neuerlicher Nachweis zu erbringen.
    Bei Testnachweisen gilt dies jeweils vor der entsprechenden Übungseinheit. Die Aufbewahrungsfrist von Testnachweisen beträgt 14 Tage nach der Übungseinheit.
    Getestete Übungsleiter haben nach Beendigung der Übungseinheit die Turnhalle zu verlassen.

  • Der Zugang zur Hauptturnhalle erfolgt über den Haupteingang und folgt der ausgeschilderten Einbahnstraße. Der Zugang zur Gymnastikhalle ist von der Einbahnstraßenführung ausgenommen.

  • Der Ausgang der Turnhalle erfolgt über den Seiteneingang des Anbaus.

  • Außer bei der Ausübung des Sports besteht im gesamten Gebäude eine generelle Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) und ein Mindestabstand von 1,5 m isteinzuhalten.

  • Vor dem Betreten der Turnhalle sind sich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

  • Die Umkleiden und Duschen sind geöffnet. Das Abstandsgebot ist dabei einzuhalten.

  • Die Toilettenanlagen dürfen nur einzeln betreten werden.

  • Das Vereinsheim ist nicht für die allgemeine Nutzung freigegeben. Einzelne Veranstaltungen können vom Vorstand im Rahmen der geltenden Regelungen zugelassen werden.

  • Die aktiven Sportler/innen können mitgebrachte persönliche Snacks und Erfrischungsgetränke zu sich nehmen. Eine Getränkeausgabe durch den Übungsleiter ist möglich.

  • Die Hallennutzung ist nur in den vereinbarten Hallenzeiten zulässig. Bei Wettkämpfen oder Verbandsspielen ist die Halle 60 Minuten nach dem Ende zu verlassen.

  • Dieses Hygienekonzept gilt ab 14.01.2022 bis zu dessen Widerruf oder Anpassung.

  • Sollten auf Grund steigender Inzidenzen andere Eskalationsstufen des Landes Hessen (ab 6 bzw. 9) erreicht werden, gelten die entsprechenden Vorgaben umgehend, unabhängig von ggf. nachfolgend erforderlichen Anpassungen dieses Konzeptes.